Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner haben beim Oberverwaltungsgericht erfolgreich eine grundlegende Entscheidung herbeigeführt, die in diversen Fachzeitschriften besprochen wurde. Nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist - vereinfacht formuliert - bei einer Versendung ohne qualifizierte Signatur per beA davon auszugehen, dass Absender auch der Inhaber des Postfaches ist, obwohl es mehrere Rechtsanwälte mit identischem Nachnamen in einer Kanzlei gibt.