Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner sind Rechtsanwälte für Verfassungsrecht und für Verwaltungsrecht. Dr. Heinze & Partner vertreten bundesweit Unternehmen wie zum Beispiel Fitnessstudios, Maskenhersteller usw., um unverhältnismäßige Corona-Maßnahmen des Staates in Eilverfahren bei Verwaltungsgerichten und Verfassungsgerichten anzugreifen. Soweit Behörden zum Beispiel Fitnessstudios als Freiluftanlagen trotz vorhandenen Hygienenekonzepts verbietet, ist dies aus Sicht der Anwälte Dr. Heinze & Partner verfassungswidrig, weshalb Dr. Heinze & Partner für Mandanten insoweit aktuell Eilanträge bei Gerichten gestellt haben.

Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner haben für ihre Mandantschaft durch ein Eilverfahren beim Verwaltungsgericht und eine entsprechende Klage erfolgreich eine Schulbefreiung erreicht. Aufgrund eines chaotischen Hygiene- und Schutzkonzepts der Schule im Hinblick auf Corona (covid 19) und eines parallel laufenden Online-Unterrichts an einer Privatschule im Ausland konnte die Schulbefreiung in Deutschland erzielt werden.

Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner waren mit einem Verfahren gegen eine Kammer in Lübeck erfolgreich und konnten für ihre Mandantschaft einen zielführenden Vergleich erzielen.