Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner haben erneut ein Widerspruchsverfahren im Rahmen einer Abiturprüfung erfolgreich geführt. Der Nichtbestehensbscheid wurde aufgehoben.

Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner haben beim Oberverwaltungsgericht erfolgreich eine grundlegende Entscheidung herbeigeführt, die in diversen Fachzeitschriften besprochen wurde. Nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist - vereinfacht formuliert - bei einer Versendung ohne qualifizierte Signatur per beA davon auszugehen, dass Absender auch der Inhaber des Postfaches ist, obwohl es mehrere Rechtsanwälte mit identischem Nachnamen in einer Kanzlei gibt.

Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner haben erneut eine Klage beim Verwaltungsgericht gewonnen. Das Land NRW wurde in einer Prüfungssache zur Neubewertung verurteilt.

Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner haben erneut ein weiteres Verfahren für einen Nachteilsausgleich in der Ersten Juristischen Prüfung erfolgreich beendet.

Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner haben erneut ein Antragsverfahren für die Mandantschaft erfolgreich beendet und den gewünschten Nachteilsausgleich erzielt.

Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner haben in einem Widerspruchsverfahren im Rahmen der Zweiten Juristischen Prüfung erneut Abhilfe und somit einen Erfolg erzielt.

Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner haben erneut einen Namensänderung erfolgreich durchgeführt. Der Vorname des Mandanten wurde wunschgemäß geändert.

Dr. Heinze & Partner sind Rechtsanwälte für Öffentliches Recht und haben erneut ein Widerspruchsverfahren Jura 1. Examen erfolgreich für ihre Mandantschaft abgeschlossen.

Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner haben erneut einen Erfolg in einem Widerspruchsverfahren bezüglich der Zweiten Juristischen Prüfung erzielt.

Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner haben erneut ein Widerspruchsverfahren erfolgreich beendet - diesmal gegen die TU Lübeck.