Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner haben erneut ein Eilverfahren beim Verwaltungsgericht gewonnen und für die Mandantschaft einen Studienplatz BWL erzielt.

Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner haben ein Widerspruchsverfahren im Rahmen einer Facharztprüfung erfolgreich beendet. Die Mandantin ist nun Fachärztin.

Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner haben erneut ein Widerspruchsverfahren gegen eine Hochschule gewonnen, so dass die Mandantin ihre Ziel erreicht hat.

Die Spezialisten für Studienplatzklagen Dr. Heinze & Partner haben durch Gerichtsbeschlüsse beim Verwaltungsgericht für fünf Mandanten einen Studienplatz Psychologie im 1. Fachsemster erstritten - 4 Studienplatze Psychologie Bachelor und 1 Studienplatz Psychologie Master.

Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner haben im Widerspruchsverfahren Erste Juristische Prüfung erreicht, dass die Aufsichtsarbeiten zwei Notenpunkte hochgesetzt wurden.

Die Rechtsanwälte für öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner haben in Bayern beim Verwaltungsgericht im Rahmen eines Klageverfahrens einen Vergleich erzielt, der dazu geführt hat, dass der Mandant seine zuvor nicht bestandene Abiturprüfung nunmehr bestanden hat.

Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner haben für eine Mandantin erneut ein Klageverfahren beim Verwaltungsgericht geführt (Jura 2. Staatsexamen). Der Nichtbestehensbescheid wurde daraufhin aufgehoben und die Mandantin wurde mittlerweile zur mündlichen Prüfung zugelassen.

Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner haben in einem Nachprüfungsverfahren in Bayern (Prüfungsanfechtung Erste Juristische Prüfung Bayern) erreicht, dass der Mandant zur mündlichen Prüfung zugelassen wird.

Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner haben erneut mit Erfolg einen Vergleich in der mündlichen Verhandlung beim Verwaltungsgericht erzielt. Durch dezidierte wissenschaftliche Argumentation der Rechtsaanwälte Dr. Heinze & Partner gab es eine Einigung und die Mandantin darf die mündliche Prüfung Abitur in Louisenlund wiederholen.

Die Rechtsanwälte für Öffentlichen Recht haben im Rahmen eines Verfahrens der Anerkennung der Gleichwertigkeit aus dem Ausland erneut einen Erfolg erzielt. Die Frist zur Anfertigung der Prüfung wurde duch Bescheid aufgehoben.