Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner haben für ihre Mandantschaft erneut ein Verfahren gewonnen. Im Eilverfahren beim Oberverwaltungsgericht (Schulplatzklage) wurde ein Vergleich geschlossen, nach dem die Mandantin den Schulplatz an der Wunschschule erhält. Die Gerichtskosten wurden geteilt.
Die Schulbehörde hat bei dem Antrag auf Rückversetzung in die 10. Klasse gemäß § 12 Abs. 2 APO-GrundStGym alle Aspekte der anderen schweren Belastungen zu berücksichtigen, wobei § 12 Abs. 3 APO-GrundStGym insoweit nicht maßgeblich ist. Gemäß § 12 Abs. 2 S. 3 APO-GrundStGym ist auf Antrag zu entscheiden. Die anderen schweren Belastungen sind gerichtlich voll überprüfbar und nicht von einem Beurteilungsspielraum gedeckt. Im Rahmen eines gerichtlichen Eilverfahrens beim Verwaltungsgericht Hamburg wurde die Mandantschaft des Rechtsanwalts Dr. Arne-Patrik Heinze wunschgemäß in de 10. Klasse zurückversetzt.
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat der Mandantin des Rechtsanwalts für Schulrecht Dr. Arne-Patrik Heinze in Hamburg im Eilverfahren den Schulplatz zugewiesen, weil die Kapazitätsberechnung seitens der Behörde fehlerhaft war.