Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner haben für einen Mandanten ein Klageverfahren beim Verwaltungsgericht geführt und erfolgreich durch einen Vergleich beendet. Der Mandant wurde in der Note hochgestuft und ist nunmehr zur mündlichen Prüfung zugelassen worden.  

Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner haben für eine Mandantin das Widerspruchsverfahren im Rahmen einer Prüfungsanfechtung Erste Juristische Prüfung geführt. Die Mandantin wurde zur mündlichen Prüfung zugelassen und hat die Prüfung nunmehr bestanden. 

Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner haben ein Klageverfahren beim Verwaltungsgericht in einer Prüfungsangelegenheit Lehramt erfolgreich beendet. Die Prüfungsleistung muss neu bewertet werden, weil der Nichtbestehensbescheid vom Verwaltungsgericht aufgehoben wurde.

Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner und eine Kolleginhaben erneut Eilverfahren und Klagen beim Verwaltungsgericht geführt, um einen Studienplatz Psychologie einzuklagen. Mittels Vergleich wurden zwei zusätzliche Studienplätze Psychologie vergeben.

Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze und Partner haben erneut ein Widerspruchsverfahren erfolgreich geführt und der Mandantin die Fortführung ihres Studiums Pharmazie gesichert.

Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner haben erneut ein ein Eilverfahren beim Verwaltungsgericht und eine Klage in der Hauptsache geführt, um einen Studienplatz Psychologie einzuklagen. Der gewünschte Studienlatz wurde durch einen Vergleich erzielt.

Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner haben erneut ein Widerspruchsverfahren Erste Juristische Prüfung erfolgreich beendet. Der Nichtbestehensbescheid wurde aufgehoben und der Mandant zur mündlichen Prüfung zugelassen.  

Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner haben ein weiteres Widerspruchsverfahren Erste Juristische Prüfung mit Erfolg beendet. Der endgültige Nichtbestehensbescheid wurde aufgehoben und die Mandantin darf die mündliche Prüfung absolvieren. 

Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner haben erneut ein behördliches Verfahren für einen Mandanten erfolgreich beendet. Dem Mandanten wurde ein Täuschungsversuch in einer Prüfung vorgeworfen. Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner haben den Täuschungsversuchsvorwurf mittels wissenschaftlichen Vortrages entkräftet. Der Nichtbestehensbescheid wurde aufgehoben. 

Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner haben für Ihre Mandantschaft ein Verfahren wegen Datenschutzverletzungen einer Prüfungsbehörde erfolgreich beendet.