Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner haben im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens im Rahmen einer Abiturprüfung obsiegt. Die Note wurde angehoben und das Abitur ist bestanden.
Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner haben im Rahmen einer Klage beim Verwaltungsgericht im Rahmen einer Bachelorprüfung ein obsiegendes Urteil erzielt.
Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner haben im Eilverfahren und im Klageverfahren beim Verwaltungsgericht erfolgreich einen Vergleich erzielt. Der Mandantin erhält ihren Wunschstudienplatz Zahnmedizin.
Die Spezialisten für Verwaltungsrecht Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner haben für ihren Mandanten erreicht, dass er nicht für öffentlich-rechtliche Aufgaben herangezogen wird - dies spart ihm sehr viel Lebenszeit.
Die Spezialisten für Verwaltungsrecht Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner haben für ihre Mandantin erfolgreich durchgesetzt, dass sie nicht als Schöffin tätig zu werden braucht.
Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner haben im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens Abitur in NRW erreicht, dass die Note des schriftlichen Abiturs heraufgesetzt wurde - ein weiterer Erfolg für den Mandanten!
Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner haben im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens gegen die IHK erreicht, dass der Mandant die praktische Prüfung bei einer anderen Prüfungskommission wiederholen darf.
Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner haben im Rahmen eines gerichtlichen Eilverfahrens durch einstweilige Anordnung erreicht, dass eine Mandantin in einer Prüfung Psychologie einen Nachteilsausgleich erhält.
Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner haben im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens in NRW erneut eine Prüfungsanfechtung Abitur mit Erfolg durchgeführt. Die Mandantin darf die mündliche Prüfung wiederholen, weil Dr. Heinze & Partner Verfahrensfehler aufgedeckt haben.
Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner haben im Rahmen einer Prüfungsanfechtung Erste Juristische Prüfung erreicht in der mündlichen Verhandlung durch einen Vergleich beim Verwaltungsgericht erreicht, dass der Bescheid aufgehoben wurde und der Mandant unter Ausschluss der reformatio in peius mehrere Klausuren neu bewertet bekommt.