Beamtenrechtliche Streitigkeiten bearbeiten die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner regelmäßig nur, soweit ein Bezug zum Hochschulrecht und zum Schulrecht besteht. So kommt es an Hochschulen bzw. Universitäten zum Beispiel vor, dass rechtswidrige Weisungen erfolgen, die mit der Wissenschaftsfreiheit im Sinne des Art. 5 Abs. 3 GG unvereinbar sind. Auch die Lehrfreiheit kann tangiert sein.
Im Bereich des Schulrechts kann es Differenzen mit der Schulaufsicht bzw. der Schulleitung geben.
Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner
Dr. Heinze & Partner - Rechtsanwälte für Öffentliches Recht hat 4,98 von 5 Sternen 630 Bewertungen auf ProvenExpert.comKontakt für Medien / Presse Deutschland:
info@heinze-rechtsanwaelte.de
Kontakt für Medien / Presse Schweiz:
info@heinze-rechtsanwaelte.ch
Privatrechtliche Medien
Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner sind bekannt aus / angefragt von
Öffentlich-rechtliche Medien
Die folgenden nicht abschließend genannten Medien, welche die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner in der Vergangenheit anfragten und deren Anfragen auch in Zukunft gerne beantwortet werden, sind