Beamtenrechtliche Streitigkeiten bearbeiten die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner regelmäßig nur, soweit ein Bezug zum Hochschulrecht und zum Schulrecht besteht. So kommt es an Hochschulen bzw. Universitäten zum Beispiel vor, dass rechtswidrige Weisungen erfolgen, die mit der Wissenschaftsfreiheit im Sinne des Art. 5 Abs. 3 GG unvereinbar sind. Auch die Lehrfreiheit kann tangiert sein.
Im Bereich des Schulrechts kann es Differenzen mit der Schulaufsicht bzw. der Schulleitung geben.
Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner
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