Die Rechtsanwälte für Verfassungsbeschwerden Dr. Heinze & Partner haben für ihre Mandantschaft erneut eine Verfassungsbeschwerde wegen der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG gefertigt, weil öffentlich-rechtliche Rechtsträger über einen Mandanten widerrechtlich Daten erfasst und gespeichert haben. Aufgrund der wissenschaftlichen Qualifikation des Dr. Arne-Patrik Heinze ist es möglich, dezidiert wissenschaftlich zu den Grundrechtsverletzungen vorzutragen.