Die unter anderem auf Verfassungsbeschwerden spezialisierten Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner haben erneut eine Verfassungsbeschwerde zum Allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG für ihre Mandantschaft verfasst. Im Rahmen eines Datenlöschungsverfahrens wurde keine vollständige Akteneinsicht gewährt und es wurden aus Sicht der Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner in verfassungswidriger Weise seitens der Behörde Schwärzungen in der Akte vorgenommen.