Die unter anderem auf Verfassungsbeschwerden spezialisierten Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner haben erneut eine Verfassungsbeschwerde zum Allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG für ihre Mandantschaft verfasst. Im Rahmen eines Datenlöschungsverfahrens wurde keine vollständige Akteneinsicht gewährt und es wurden aus Sicht der Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner in verfassungswidriger Weise seitens der Behörde Schwärzungen in der Akte vorgenommen.
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Privatrechtliche Medien
Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner sind bekannt aus / angefragt von
Öffentlich-rechtliche Medien
Die folgenden nicht abschließend genannten Medien, welche die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner in der Vergangenheit anfragten und deren Anfragen auch in Zukunft gerne beantwortet werden, sind