Rechtsanwalt Dr. Arne-Patrik Heinze der Kanzlei Dr. Heinze & Partner führt als Anwalt für Verfassungsbeschwerden für seine Mandanten erneut eine Verfassungsbeschwerde zum Eigentum (Art. 14 GG) und zum rechtlichen Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) sowie wegen Entziehung des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG).