Der Rechtsanwalt für Verfassungsbeschwerden Rechtsanwalt Dr. Arne-Patrik Heinze hat für seine Mandantschaft eine Verfassungsbeschwerde im Hinblick auf effektiven Rechtsschutz beim Bundesverfassungsgericht eingelegt, nachdem der Bundesgerichtshof die Revision nicht zugelassen hatte. Im Kern geht es um insgesamt etwa 40 Filmfonds mit einem Volumen von jeweils ca. € 100.000.000,- bis € 200.000.000,-, die als Investmentmodelle aufgelegt wurden.