Der Rechtsanwalt für Verfassungsbeschwerden Dr. Arne-Patrik Heinze hat im Rahmen einer prüfungsrechtlichen Angelegenheit eine Verfassungsbeschwerde eingelegt. Im Kern geht es um die Gewährung effektiven Rechtsschutzes im Sinne des Art. 19 Abs. 4 GG, weil das Oberverwaltungsgericht eine Zulassung der Berufung mit einem Nichtannahmebeschluss mit über 30 Seiten Begründung abgelehnt hat, obwohl es entgegenstehende Rechtsprechung eines anderen Oberverwaltungsgerichts gab. Außerdem wurde die Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG geltend gemacht, weil das Verfahren der Prüfungskommission im Hinblick auf die Wiederholung der Hebeentscheidung in unverhältnismäßiger Weise erfolgte. Diverse andere Aspekte wurden auch gerügt.