Im Rahmen einer Prüfungsanfechtung der Bewertung einer notariellen Fachprüfung durch Rechtsanwalt Dr. Arne-Patrik Heinze wurde der Bescheid aufgehoben. Der Mandant wurde zur mündlichen Prüfung zugelassen und die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für notwendig erklärt. Der Mandant hatte zunächst von einer anderen auf Prüfungsrecht spezialisierten Kanzlei eine Widerspruchsbegründung eingereicht, woraufhin der Widerspruch zurückgewiesen wurde. Nachdem Rechtsanwalt Dr. Arne-Patrik Heinze eine fachkompetente vollständig neue Widerspruchsbegründung verfasst hatten, war der Widerspruch aufgrund der von uns aufgedeckten Bewertungsfehler erfolgreich.