Die Spezialisten für Verwaltungsrecht Dr. Heinze & Partner haben außergerichtlich erneut einen Erfolg erzielt. Der Nichtbestehensbescheid der Behördewurde im Widerspruchsverfahren aufgehoben und die Prüfungsunfähigkeit der Mandantin wurde anerkannt, so dass die Mandantin die Heilpraktikerprüfung fortführen darf.