Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner haben im Prüfungsrecht im Rahmen einer Prüfungsanfechtung Prüfungsunfähigkeit durch wissenschaftlichen Vortrag erreicht dass der Nichtbestehensbescheid aufgehoben und die Prüfungsunfähigkeit nachträglich anerkannt (unechter Härtefall) wurde - ein voller Erfolg!