Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner haben im Prüfungsrecht im Rahmen einer Prüfungsanfechtung Steuerberaterprüfung durch wissenschaftlichen Vortragerneut Formfehler und Bewertungsfehler aufgezeigt, so dass die Mandantin die mündliche Prüfung aufgrund des Verfahrens beim Finanzgericht wiederholen darf.