Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner haben in einem behördlichen Verfahren bezüglich einer mündlichen Prüfung im Abitur erfolgreich agiert. Der Nichtbestehensbescheid wurde aufgehoben und die Mandantin darf die Prüfung bei neuen Prüfer*innen wiederholen.