Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner haben im Rahmen einer Prüfungsanfechtung Steuerberaterprüfung durch dezidierten wissenschaftlichen Vortrag im Rahmen einer Revision beim BFH (Bundesfinanzhof) erneut ein grundlegende Entscheidung herbeigeführt. Prüfer dürfen sich nicht abstimmen. Die Rechtsprechung des FG München (Außensenate Augsburg) und des FG Hamburg ist somit nicht mehr haltbar - ein voller Erfolg!