Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner haben im Prüfungsrecht im Rahmen einer Prüfungsanfechtung Zweite Juristische Prüfung durch wissenschaftlichen Vortragerneut Bewertungsfehler aufgezeigt, so dass der Bescheid zum Nichtbestehen aufgehoben wurde und die Mandantin die mündliche Prüfung absolvieren darf.