Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner haben erneut ein Widerspruchsverfahren im Rahmen einer Prüfungsanfechtung Erste Juristische Prüfung mit Erfolg geführt. Der Nichtbestehensbescheid wurde aufgehoben und die Mandantin darf nun die mündliche Prüfung absolvieren.