Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner haben erneut erreicht, dass bezüglich eines Urteils des Finanzgerichts Niedersachsen die Revision beim BFH zugelassen wurde. Leider gab es beim Finanzgericht Niedersachsen im Rahmen der Steuerberaterprüfungen einige skandalöse Urteile, bei denen es aus Klägersicht unter anderem um Abläufe der Steuerberaterprüfung und um die Besorgnis der Befangenheit der Richter*innen des Finanzgerichts Niedersachsen ging. Daher war es notwendig, über den BFH rechtsstaatliche Gerechtigkeit zu erwirken.
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