Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner haben erneut einen europarechtlichen Erfolg erzielt. Da eine Privatschule die Aufsichtsarbeiten und Bewertungen nicht herausgeben wollte, haben Dr. Heinze & Partner Ansprüche aus der unionsrechtlichen Datenschutzgrundverordnung geltend gemacht. Die Aufsichtsbehörde hat die Schule zur Herausgabe der Unterlagen verpflichtet.