Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner haben im Rahmen einer Prüfungsanfechtung Täuschungsversuch (Plagiat) erfolgreich die Aufhebung des Nichtbestehensbescheides im Widerspruchsverfahren erreicht, so dass die Prüfung nunmehr bestanden ist.