Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner haben im Prüfungsrecht im Rahmen einer Prüfungsanfechtung 2. Staatsexamen Jura durch wissenschaftlichen Vortragerneut Bewertungsfehler aufgezeigt, so dass der Bescheid zum Nichtbestehen mittels eines Abhilfebescheides aufgehoben wurde. Der Mandant darf nun die mündliche Prüfung absolvieren.