Die Rechtsanwälte für Verfassungsbeschwerden Dr. Heinze & Partner haben für ihre Mandantschaft erneut eine Verfassungsbeschwerde wegen der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG gefertigt, weil öffentlich-rechtliche Rechtsträger über einen Mandanten widerrechtlich Daten erfasst und gespeichert haben. Aufgrund der wissenschaftlichen Qualifikation des Dr. Arne-Patrik Heinze ist es möglich, dezidiert wissenschaftlich zu den Grundrechtsverletzungen vorzutragen.
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Privatrechtliche Medien
Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner sind bekannt aus / angefragt von
Öffentlich-rechtliche Medien
Die folgenden nicht abschließend genannten Medien, welche die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner in der Vergangenheit anfragten und deren Anfragen auch in Zukunft gerne beantwortet werden, sind