Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner haben erneut ein Widerspruchsverfahren in Hessen erfolgreich geführt. Im Rahmen der Zweiten Juristischen Prüfung wurde der Nichtbestehensbescheid aufgehoben und die Mandantin wurde zur mündlichen Prüfung zugelassen.