Die Spezialisten für Prüfungsrecht Dr. Heinze & Partner haben erneut eine Prüfungsanfechtung gegen die Euro-FH erfolgreich betrieben. Die Euro-FH hat die Mandantin in rechtswidriger Weise exmatrikuliert und sie von den Prüfungen ausgeschlossen. Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner haben beim Zivilgericht eine Einstweilige Verfügung gegen die Euro-FH erwirkt. Die Euro-FH wurde unter Androhung eines Ordnungsgeldes in einer Höhe bis zu € 250.000,- verpflichtet, die Mandantin zur Prüfung anzumelden - grandios!