Die Spezialisten für Verwaltungsrecht Dr. Heinze & Partner haben außergerichtlich erneut einen Erfolg erzielt. Die Fortführung eines großen Gewerbes wurde wegen vermeintlicher Unzuverlässigkeit des Geschäftsführers untersagt. Aufgrund der wissenschaftlichen Argumentation der Rechtsanwälte wurde der Bescheid zur Gewerbeuntersagung aufgehoben.