Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner haben in Bayern erneut einen Erfolg erzielt. Während des Klageverfahrens beim Verwaltungsgericht Würzburg wurden der Nichtbestehensbescheid und der Exmatrikulationsbescheid aufgrund der wissenschaftlichen Klagebegründung aufgehoben.