Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner haben erneut ein behördliches Verfahren für einen Mandanten erfolgreich beendet. Dem Mandanten wurde ein Täuschungsversuch in einer Prüfung vorgeworfen. Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner haben den Täuschungsversuchsvorwurf mittels wissenschaftlichen Vortrages entkräftet. Der Nichtbestehensbescheid wurde aufgehoben.