Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner haben für eine Mandantin erneut ein Klageverfahren beim Verwaltungsgericht geführt (Jura 2. Staatsexamen). Der Nichtbestehensbescheid wurde daraufhin aufgehoben und die Mandantin wurde mittlerweile zur mündlichen Prüfung zugelassen.